Einsprüche gegen die Grenzkapelle von der Gemeinde Gennep abgelehnt!

In der Sitzung vom 23. November 2021 hat das Kollegium aus Bürgermeister und Beigeordneten der Gemeinde Gennep beschlossen, alle Einsprüche gegen die Genehmigung des Kunstwerks zurückzuweisen. Das Kollegium begründet diese Entscheidung mit den (sehr) kurzen Empfehlungen der Gelders Genootschap. Weder diese Organisation noch das Kollegium gehen auf die Einsprüche der Einwohner des Veedijk und der Einwohner von Hommersum ein.

Am 24. Juni informierte der HVV auf Facebook und der Website über die Möglichkeit des Einspruchs gegen den ursprünglichen Bescheid zur Erteilung der Genehmigung für die Grenzkapelle. Insgesamt wurden 13 Einsprüche eingereicht. Diese Einsprüche wurden in der Anhörung des unabhängigen Einspruchsausschusses am 7. September 2021 erörtert. Die Mitglieder des Ausschusses zeigten großes Interesse und vermittelten den Eindruck, die Einwände der Anwohner/Hommersumer sehr gut nachvollziehen zu können und zu verstehen. In ihrem Gutachten (online auf der Website der Gemeinde Gennep zu lesen) heißt es, dass sowohl die Gemeinde Gennep, als auch der Ausschuss alle Einwände für zulässig halten. Die deutschen Einsprüche wurden damit akzeptiert und der HVV in der Sitzung am 07.September 2021 als Vertreter der Hommersumer angesehen.

Der Ausschuss hat die Stellungnahmen zusammengefasst:
Das Kunstwerk weckt Assoziationen zu einer Kriegswaffe. Der vorgesehene Ort, an dem das Kunstwerk platziert wird, ist der Ort, an dem vor mehr als 80 Jahren feindliche Truppen in die Niederlande einmarschierten. Als Ergebnis halten sie den Ort und das Aussehen des Kunstwerks für unangemessen.

Der Ausschuss stellt fest, dass das Kunstwerk im Widerspruch zum Bebauungsplan steht. Die Erlaubnis kann jedoch für „andere Nutzungen von Grundstücken oder Bauwerken für einen Zeitraum von höchstens zehn Jahren“ erteilt werden. Dann aber müsse es eine „gute Raumplanung“ geben. Die Anwohner/HVV (als Vertreter der Hommersumer) haben darauf hingewiesen, dass „das Erscheinungsbild des Kunstwerks in Kombination mit der Farbe einen erheblichen Einfluss auf die Gegend hat. Vor allem im Hinblick auf die Geschichte des Ortes, an dem das Kunstwerk platziert werden soll. In der mündlichen Verhandlung haben die Anwohner/HVV ausführlich dargelegt, welche (schmerzlichen) Assoziationen und Empfindungen das Kunstwerk mit sich bringt“.

Der Ausschuss war daher der Meinung, dass „es keine fundierte räumliche Begründung gegeben hat. In der angefochtenen Entscheidung hat der Gemeinde Gennep keine bzw. nur wenige Anhaltspunkte geliefert, dass alle maßgeblichen Interessen abgewogen wurden. Zumal sich die Beanstandungsgründe im Wesentlichen auf das Erscheinungsbild des Kunstwerks in Verbindung mit dem Standort des Kunstwerks und der Geschichte des Ortes beziehen. Die Aussage allein, dass das Image des Kunstwerks dem Straßen- und Gebäudeimage keinen unverhältnismäßigen Schaden zufügen würde, hält die Kommission für unangemessen“.

Aus diesem Grund kam der unabhängige Einspruchsausschuss zu folgende Empfehlung:
Der Ausschuss empfiehlt, die Einwände/Einsprüche für begründet zu erklären, die angefochtene Entscheidung mit einer fundierten räumlichen Begründung zu versehen und auf dieser Grundlage die angefochtene Entscheidung entweder zu revidieren oder nicht zu revidieren.
(Quelle: Empfehlung Einspruchsausschuss 26.10.2021 auf Niederländisch)

Auf Wunsch der Gemeinde hat János Boros vom Gelders Genootschap eine sehr kurze und inhaltlich falsche Empfehlung verfasst:

Die Situierung wird durch die Lage an der deutsch-niederländischen Grenze erklärt. Durch die beiden Längsröhren kann der Besucher auf die deutsche und niederländische Grenze blicken. Das Längsrohr zur deutschen Grenze bietet auch eine Sichtbeziehung zur Marienkapelle, die wiederum auf das Phänomen der Grenzkapelle verweist. Die Nähe zu einem Böschung entlang des Flusses Kendel kann während der Blattzeit von Norden her für Überraschung sorgen. Auf diese Weise wird das Kunstwerk funktional und räumlich logisch im Kontext verankert.
Unter räumlichen Qualitätsgesichtspunkten kann eine positive Empfehlung gegeben werden.
(Quelle: Empfehlung Gelders Genootschap 02.11.2021 auf Niederländisch)

Aus diesem Text geht hervor, dass sich dieser Landschaftsarchitekt und „Rayon Architekt“ vom Gelders Genootschap nicht mit dem Antrag und den konkreten Einwänden beschäftigt hat:

Standort Kunstwerk (Quelle: Anfrage Stiftung Kultur ohne Grenzen)
  • Das Kunstwerk muss genau auf der Grenze platziert werden und der Besucher muss über die beiden Längsrohre der Linie der Grenze folgen und daher nicht auf die deutsche und niederländische Seite der Grenze schauen. Auch das Längsrohr nach Westen (also nicht zur deutschen Grenze) hat keine Sichtbeziehung zur Marienkapelle.
  • Die Marienkapelle auf dem Küsterskamp wurde nicht als Grenzkapelle gebaut.
  • Nirgendwo in der Empfehlung von János Boros wird das Erscheinungsbild des Kunstwerks in Kombination mit dem Standort des Kunstwerks und der Geschichte des Ortes angesprochen.

Bemerkenswert ist auch, dass laut János Boros bereits am 28. Mai eine Empfehlung vom Gelders Genootschap ausgesprochen wurde. Nirgendwo in den Unterlagen der Gemeinde ist ersichtlich, dass diese Empfehlung tatsächlich abgegeben wurde.

Die Gemeinde Gennep übernimmt diese Empfehlung von János Boros als Empfehlung der Kommission für Raumqualität. Diese Kommission hat jedoch 5 Mitglieder und die Unterlagen der Gemeinde zeigen nicht, dass das CRK eine Entscheidung über die Empfehlung getroffen hat.

Trotz dieser Fehler hat die Gemeinde Gennep die Empfehlung vom 2. November ungeprüft übernommen und nutzt diese auch als Hauptargument, um alle Einwände/Einsprüche zurückzuweisen. Die Gemeinde kommt daher auch zu dem Schluss:
Die von den Einspruchseinlegenden beschriebenen Assoziationen wurden daher in der Kommission für Raumqualität nicht diskutiert. Die Gemeinde Gennep sieht sich bestätigt, dass die  Assoziationen der Einspruchseinlegenden nicht erkennbar sind und das Erleben des Kunstwerks den Besuchern in besonderer Weise die Verbundenheit zwischen Gennep und Goch vermittelt.
(Quelle: Vorschlag des Kollegiums von Bürgermeister und Beigeordneten zu den Einwänden gegen Kunstwerk Veedijk auf Niederländisch)

Am 23. November 2021 beschloss das Kollegium aus Bürgermeister und Beigeordneten der Gemeinde Gennep:
Das Kollegium beschließt, die angefochtene Entscheidung aufrechtzuerhalten und die Genehmigung für die Aufstellung des temporären Kunstwerks an der Veedijk in Ottersum endgültig zu erteilen.

Rechtlich wurde die Entscheidung der Gemeinde Gennep zu spät getroffen. Die Gemeinde hat selbst mitgeteilt, dass sie die Entscheidung auf den 2. November 2021 verschieben wollte. Die Entscheidung fiel aber erst am 23. November 2021. Es ist daher möglich, dass die Entscheidung ungültig ist und das gesamte Verfahren erneut durchgeführt werden muss.

Der Initiator, Antoine Achten von der Stiftung Kultur ohne Grenzen, ist informiert und hat angekündigt, das Kunstwerk am 7. Dezember 2021 aufstellen zu lassen.

Am 27. November 2021 gab es in der niederländischen Zeitung de Gelderlander einen großen Artikel über das Kunstwerk. Titel: „Sieht das aus wie eine Waffe oder eine Kapelle? Grenzbewohner revoltieren gegen Kunstwerk am Ort der deutschen Invasion“. Der Artikel ist auch mit einer Umfrage verknüpft: „Sieht dieses Kunstwerk aus wie ein gepanzertes Fahrzeug mit Kanonenrohren?“. Von den mehr als tausend Stimmen stimmten 90% mit Ja.