Wie alles begann

Aus der Geschichte 900 Jahre Hommersum

Das erste existierende Schriftstück über die Ortschaft Hommersum ist eine Urkunde vom 30.September 1118. Daraus ist zu entnehmen, dass die Kirche zu Hommersum schon eine „Kirche“ mit allen dazugehörenden Patronatsrechten ist.

Mit dieser Urkunde schenkt der Graf Gerhard von Gelder der von Ihm neu gegründeten Kirche und Stift zu Wassenberg, die Kirche von Hummersheim, wie Hommersum damals noch hieß, mit dem dazugehörenden Haupthof.

Diese Urkunde ist damit der erste aktenkundige Beweis über das Dorf und liegt der Gemeinde Hommersum als Kopie vor.

„Zur Gründung von Stift und Kirche zu Wassenberg“

Zur Geschichte der Urkunde: Am 30. September des Jahres 1118 gründet Gerhard, Graf von Wassenberg am Fuße seiner Burg ein Stift und eine Kirche. Dieses Ereignis wurde natürlich in einer Urkunde schriftlich festgehalten und von vielen Zeugen bestätigt sowie von mehreren Siegeln beglaubigt.

Diese Kirche versieht der Graf zu deren Existenz mit Ländereien, Zehntabgaben, Steuerbefreiung, Spenden sowie sonstigen Einkünften und natürlich einigen Gütern.

Doch diese originale Urkunde ist 145 Jahre später am 27. Oktober 1263 schon sehr stark beschädigt und wohl auch zum Teil verfallen. An diesem Tage erscheint nämlich der Magister Renerus, Scholaster(Schulleiter, Lehrer) aus Tongern, um das Stift im Auftrage des Bischofs Heinrich von Lüttich zu visitieren (kontrollieren).

Der Magister findet die Gründungsurkunde von 1118 zwar noch vor, aber sie ist schon wie er beschrieb: in Schrift und Siegel fast gänzlich verdorben. (Vermutlich wegen des schlechten Papiers oder durch falscher Lagerung).

Um dem Stift und der Kirche durch ihren Verlust keinen Schaden zuzufügen, beschließt er, die Urkunde wörtlich zu erneuern (kopieren), was dann auch sogleich geschieht und schon einen Monat später wird sie durch den Lütticher Bischof als eine neue Urkunde genehmigt (beglaubigt) und mit dem bischöflichen Siegel versehen.

Dieses erklärt Magister Renerus auf dem Vorblatt dieser Urkunde.

Nach der Visitation von 1263 wird die Urkunde mit Sicherheit sehr gut gelagert, denn sie ist dem Heimatverein Wassenberg im Jahr 2018 noch sehr gut erhalten.

Diese Urkunde von 1118 ist die erste schriftliche Erwähnung von Hummersheim (Hommersum)

Übersetzung und Text des Hauptblatt:

„Im Namen der heiligen und ungeteilten Dreifaltigkeit! Sämtlichen gläubigen Söhnen der heiligen Mutter Kirche sei kund, das ich, Graf Gerhard, auf meinem Besitztum Wassenberg eine Kirche erbaut habe zu Ehren der heiligen Gottesmutter Maria und des heiligen Märtyrers Georg zum Heil meiner Seele, sowie meines Vaters und meiner übrigen Vorfahren. Sie wurde von dem ehrwürdigen Bischof von Lüttich, Herrn Otbert, geweiht. Auf göttliche Mahnung hin habe ich beschlossen, sie aus meinen Gütern zu begaben und auszustatten. Auch habe ich von demselben Herrn Bischof, vom Archidiakon und vom Dechanten auf meine Bitten und auf Grund meiner Dienste erreicht, das jene Kirche frei bleibt von jeder Abgabe, mit Ausnahme der Synodalsteuer. Darum habe ich dieser Kirche als Pfründe für die daselbst Gott dienenden Brüder alle meine Besitzungen in Munemunte übertragen mit allen Zehntabgaben, mit Ausnahme meiner Ministerialen mit ihren Lehen. Weiter habe ich der Kirche übertragen die Hälfte der (Kirchen-) Einkünfte von Birgelen, die Hälfte derer von Steinkirchen sowie die Kirche von Hummersheim mit allen Rechten, den achten Teil der Kircheneinkünfte von Weirte, den Hof Eilenchoven, die Kirche von Havert, in Bride einen Zins von fünf Maastrichter (oder Utrechter = Traiectensis monete) Schilling, einen Ministerialen mit seinen Lehen, den Zehnten in Rothusen, ein Besitztum in Granterath, einen Teil des Besitztums in Lövenich, ein Besitztum in Golkerath, in Breyell den Teil eines Besitztums und die Kirche von Wildenrath. Einige Ministerialen sind meinem Wunsch von Herzen nachgekommen und haben in Vorsorge für das Heil ihrer Seelen jener Kirche Teile ihres Vermögens überwiesen, nämlich Sigebodo, mit dem Beinamen Strabo, ein Besitztum in Vollete, wovon aber seine Gemahlin, wenn sie ihn überlebt, die Nutznießung haben soll; auch vermachte er jährlich fünf Schilling. Desgleichen schenkte ein Freier, Ezzo mit Namen, einen Teil seines Besitztums, das zwischen vorgenanntem Eigentum liegt und jährlich 30 Kölner Denare einbringt. Die Vogtei über die Besitzungen dieser Kirche, die ihr bis heute übertragen wurden und in Zukunft noch übertragen werden, habe ich mir und dem, wer auch immer der Erbe der Burg und des Allods in Wassenberg sein wird, vorbehalten, wobei ich als Entschädigung für dies Vogtei nur die Gebete der Brüder fordere. Weil aber menschliche Gebrechlichkeit leider täglich zum Sündigen neigt, und die Nachwelt die Beschlüsse der Vorfahren nicht genügend zu würdigen pflegt, habe ich über die Güterübertragung und ihre Zweckbestimmung dies Urkunde abfassen und durch Beidrückung des Siegels des ehrwürdigen Bischofs von Lüttich, Herrn Otbert, bekräftigen lassen. Auch habe ich erwirkt, daß die von ihm (den Bischof) gewährte Freiheit der Kirche und meine Rechtsverfügungen (für dieselbe) durch seinen (des Bischofs) Bann bekräftigt wurde, so daß nun durch die wahrheitsgemäße Bezeugung dieser Urkunde und durch die Verhängung des bischöflichen Bannes als schuldig überführt und unterdrückt werden kann, wenn jemand trotz allem seiner (des Bischofs) Bewilligung und meinem Vermächtnis entgegen zu handeln sich unterstehen sollte.

Bei der Verleihung oben beschriebener Rechte und Verfügungen waren als geeignete Zeugen zugegen, deren Namen nun folgen:

Herr Friedrich, Probst an St. Lambertus; Dechant Heinrich; Archidiakon Andreas; Archidiakon Alexander; Archidiakon Almannus; Archidiakon Steppo; die Priester Arnulf, Stephan, Emmo, Johannes; Liezelin, Probst vom heiligen Kreuz; Nikolaus, Probst an St. Dionys; der Chorherr Wido; die freien Männer Engelbert von Bugenheim; Reinhard von Stalburg (Stolberg); Gerhard von Berg; Goswin von Süsteren; Heribert, Sohn des Heribert von Merlin.

Verhandelt wurde dies im Jahre der Menschwerdung des Herrn 1118, in der 11. Indikation, zur Zeit der Regierung Kaiser Heinrich V., am Tage vor den Kalenden des Oktober (30. September 1118)

„In Anbetracht dessen, daß das in dieser Urkunde Enthaltene vernünftig und entsprechend angeordnet ist, bestätigen wir kraft der uns verliehenen Vollmacht unseres vorgenannten Herrn Bischofs alles, was hier verhandelt wurde und anerkennen es durch gegenwärtiges Schreiben. Zu Urkund dessen und zu ewiger Bestätigung bekräftigen wir das vorliegende Schriftstück mit unserem Siegel.“ 

Verhandelt und gegeben im Jahre des Herrn 1263, am Vigiltag des Apostel Simon und Juda
(17. Oktober 1263)

(c) HVV / Franz Urselmans 2018

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